Von den rund 20 holzschutztechnisch relevanten Pilzarten, sind die häufigsten und wichtigsten Arten:
Zwar ist bei manchen Befällen eine Artbestimmung mit freiem Auge möglich, jedoch ist unbedingt eine mikroskopische Untersuchung des Myzels und Nährsubstrats
durchzuführen. Erst eine sachgemäße Bestimmung lässt die Planung einer Bekämpfung zu. Kontaktieren Sie uns für eine fachmännische
Artbestimmung und profitieren Sie von unserem geprüftem mykologischen Fachwissen!
Ein Befall des Echten Hausschwamm ist meldepflichtig. Außerdem ist bei einer Hausschwammbekämpfung die Ö-Norm 3802-4 unbedingt einzuhalten. Neben einer Bekämpfung
mit dafür zugelassenen Schwammsperr- und Schwammbekämpfungsmitteln durch einen professionellen Kammerjäger, sind auch bauliche Maßnahmen zu treffen.